Kfz-Sachverständigenbüro Wahlsdorf
seit über 30 Jahren tätig

Haftpflichtschäden


Ihre Rechte beim Haftpflichtschaden

Bei einem Unfall kann es nicht nur zu Kratzer oder Dellen an einem Fahrzeug kommen, zusätzlich können auch Personen verletzt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie sie durchsetzen können.

Sie haben Anspruch auf die Erstattung für das Sachverständigengutachten, für die Reparatur, Wertminderung, für den Mietwagen, den Nutzungsausfall, die Abschleppkosten, Bergung, Verschrottung, Finanzierung, den Rechtsanwalt, die Ab- und Anmeldung des Fahrzeuges und eine Kostenpauschale.

Sollte bei einem Unfall eine Person verletzt worden sein, können Sie ebenso Anspruch auf die Übernahme von Kosten für ärztliche Behandlungen, für das Krankenhaus, für die Rehabilitationsmaßnahmen, Medikamente, medizinische Hilfsmittel, für die Rehabilitation/Kur, kosmetische Operationen und Schmerzensgeld erheben.

Die Folgen eines Unfalls können auch geltend gemacht werde: Verdienstausfall, Inanspruchnahme einer Rente oder eine Umschulung, falls Sie in Ihrem früheren Beruf nicht mehr tätig sein können.


Sachverständigengutachten

Sollte der Schaden sich auf mehr als 750 Euro belaufen, können Sie bei uns ein Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten dieses Gutachten werden bei einem Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.


Reparaturkosten

Nach einem Unfall haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. In diesem Fall würden die Kosten von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden. Wollen Sie den Schaden selber beheben oder den Schaden nicht reparieren lassen, würden Sie dennoch den Betrag, der im Gutachten festgestellt wurde, erhalten, abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorliegt. Sollte im Gutachten festgestellt worden sein, dass Ihr Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, stehen Ihnen der Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges, zu. 


Wertminderung

Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall repariert wurde, lässt es sich schwerer als ein unfallfreies Fahrzeug veräußern. Aus diesem Grund wird ein Ausgleich für diese Wertminderung errechnet. Eine Wertminderung bei einem Fahrzeug fällt nur dann an, wenn es  keinen Unfall hatte, wenn es jünger als zehn Jahre ist und wenn die Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges weniger als 200.000 Kilometer beträgt.


Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Während sich Ihr Fahrzeug in der Reparatur befindet, können Sie ein Ersatzfahrzeug beanspruchen. Wenn Sie aber weniger als 25 Kilometer pro Tag fahren, sollten Sie Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen, um so den Schaden möglichst niedrig zu halten. Bei der Auswahl ihres Mietwagens sollten Sie ein in der Typklasse niedrigeres Fahrzeug wählen, weil ansonsten der Versicherer die Möglichkeit hat 15 Prozent der Mietwagenkosten abzuziehen. Wenn Sie kein Mietwagen wollen, wird Ihnen eine Nutzungsentschädigung zwischen 23 und 175 Euro (je nach Fahrzeugtyp) pro Tag für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit erstattet.

Kostenpauschale

Sie können eine einmalige Kostenpauschale von 20 bis 25 Euro für Ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Unfall beanspruchen.